Kosten
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Krankenfahrt, wenn diese aus zwingenden medizinischen Gründen verordnet wurde. Lediglich 10% der Gesamtkosten (min. 5€ und max 10€) müssten von den Fahrgästen selbst getragen werden.
Wir haben Verträge mit allen gesetzliche Krankenkassen und rechnen diese Fahrten direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Folgende Fahrgäste müssen keinen Eigenanteil zahlen:
- Personen mit einem Schwerbehindertenausweis und dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“
- Personen mit einem Pflegegrad 3, 4 oder 5
- Personen mit einer dauerhaften Mobilitätseinschränkung
Für die Fahrt benötigen Sie eine Verordnung zur Krankenbeförderung. Diese Verordnung erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt oder bei Ihrer Krankenkasse.

Von Krankenkassen übernommen
Genehmigte Fahrten
Von Ihrer Krankenkasse genehmigte Fahrten rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie können sich entspannen und uns die Arbeit überlassen. Wir raten Ihnen dennoch, sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen, bevor Sie einen Transport bestellen.
Zu den genehmigten Fahrten gehören unter anderem:
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Fahrten zum Arzt
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Krankenhaus-Fahrten
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Kur- & Rehafahrten
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Fahrten zur Dialyse, Chemotherapie oder Strahlentherapie
Nicht von Krankenkassen übernommen
Privatfahrten
Natürlich stehen wir Ihnen auch zur Verfügung, falls Ihre Fahrtkosten nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. In einem solchen Fall berechnen wir den Preis individuell, je nach Ihrem Anliegen. Gerne können wir Sie zu diesem Thema telefonisch beraten.
Zu den Privatfahrten gehören unter anderem:
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Fahrten zu Familienfeiern
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Ausflugs-Fahrten
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Fahrten zum Altenheim oder umgekehrt
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Besuche von geliebten Menschen
Sie sind interessiert? Buchen Sie jetzt Ihre Fahrt bei uns, oder nehmen Sie gerne zuvor Kontakt mit uns auf.

Kontaktieren Sie uns
Sie benötigen weitere Informationen oder haben ein anderes Anliegen? Gerne können Sie uns kontaktieren und wir werden uns schnellstmöglich darum kümmern.